Menschen mit chronischen Krankheiten oder anderen körperlichen Funktionsstörungen haben im Rehabilitationssport die Möglichkeit, gemeinsam mit anderen Teilnehmern durch Bewegung und Sport, den Krankheitsverlauf positiv zu beeinflussen, die Beweglichkeit zu verbessern und die eigene Kraft und Ausdauer zu stärken.
Wir bieten auf die Diagnose abgestimmte Therapien in der Gruppe zur Besserung und Linderung Ihrer Beschwerden.
Wirbelsäulengymnastik bei Rückenbeschwerden
Rehasport in der Krebsnachsorge
Unsere Angebote erfolgen in Kooperation mit dem Behinderten-Sportverband Niedersachsen, der DRV-Regional (Deutsche Rentenversicherung) und den Krankenkassen.
Gerne geben wir Auskunft über die gewünschten Möglichkeiten. Ihr Haus- oder Ihr Facharzt kann Ihnen einen Antrag auf Kostenübernahme von Rehabilitationssport / Funktionstraining (Verordnung 56) ausstellen. Ihr Arzt füllt Diagnose, Therapie und Häufigkeit der Therapie aus, damit gehen Sie zu Ihrer Krankenkasse und lassen dies auf der Rückseite genehmigen.
(04261) 77-25 03
Janette Clasen
Geschäftsführerin, Reha Sportgemeinschaft e.V.
Zur Vereinbarung eines Termins erreichen Sie uns unter
Öffnungszeiten:
Montag bis Donnerstag: | 07.00 bis 20.00 Uhr |
Freitag | 07.00 bis 20.00 Uhr |
Samstag | 07.00 bis 13.00 Uhr |
Freies Training ohne Termin! Trainingszeit 90 Minuten.
Dienstag, Mittwoch, Donnerstag und Samstag | 08.00 bis 12.00 Uhr | |
Montag und Freitag | 14.00 bis 18.00 Uhr | |
Dienstag, Mittwoch und Donnerstag | 16.00 bis 20.00 Uhr |
Termine für die Ersteinweisung erhaltet ihr unter T (04261) 77-25 15
Kann man bei Ihnen auch als „Nicht-Patient“ trainieren?
Prinzipiell ja. Wir müssen allerdings vor dem ersten Training eine „Verordnung 56“ von Ihrem Arzt vorliegen haben. Damit bestätigt der Arzt, dass die Therapie für Sie sinnvoll ist.
Welcher Arzt darf eine „Verordnung 56“ ausstellen?
Jeder Arzt darf diese Verordnung ausstellen: Allgemeinmediziner, Internist, Orthopäde, Neurologe, Neurochirurg, Chirurg, Rheumatologe, Diabetologe, Homöopath usw.
Muss ich, wenn ich eine genehmigte Verordnung habe, etwas zuzahlen?
Nein. Sobald die Verordnung von Ihrer Krankenkasse genehmigt ist, erfolgt die Therapie vollkommen kostenlos. Zusatzbeiträge dürfen rechtlich nicht erhoben werden.
Was ist der Unterschied zwischen Rehabilitationssport und Funktionstraining?
Rehabilitationssport gibt es bei Wirbelsäulen- und Lungenerkrankungen sowie in der Krebsnachsorge und bei Diabetes. Der Trainingsinhalt ist diagnoseabhängig. Eine Rehasporttrainingseinheit dauert 50 Minuten. Es werden 50 Einheiten in 1,5 Jahren oder 120 Einheiten in drei Jahren verordnet.
Funktionstraining wird in Trocken- und Wassergymnastik unterteilt. Es soll die Leistungsfähigkeit und die Belastungsverträglichkeit des Bewegungsapparates verbessern.
Eine Funktionstrainingseinheit Trockengymnastik dauert 30 Minuten. Die Verordnung wird auf 1x bzw. 2x pro Woche und für ein bzw. zwei Jahre ausgestellt.
Sowohl Rehabilitationssport als auch Funktionstraining ist Gruppengymnastik, in festen Gruppen, zu festen Zeiten.
Der Arzt muss eine „Verordnung 56“ ausfüllen, die in den meisten Fällen von Ihrer Krankenkasse genehmigt wird.
Darf ich an den Geräten trainieren, wenn ich eine Reha-/Funktionstrainingsverordnung habe, auf der Gerätetraining steht?
Nein. Diese Verordnung ist immer für Gruppengymnastik, nicht für die medizinische Trainingstherapie an Geräten.
Wie lange darf ich zwischendurch fehlen?
Beim Funktionstraining müssen wir Ihre Verordnung nach sechs Wochen andauernder Fehlzeit abrechnen, beim Rehabilitationssport nach drei Monaten. Wenn die Fehlzeiten durch schwere Erkrankungen, Reha-Aufenthalte oder Operationen bedingt sind, können Sie versuchen, die Fehlzeiten von Ihrer Krankenkasse nachgenehmigen zu lassen. Dazu müssen Sie eine Kopie Ihrer Verordnung (erhalten Sie bei uns) und ein ärztliches Attest bei der Krankenkasse einreichen.
Kann ich meine Fehlzeiten nachholen?
Nein. Die Verordnungen sind klar definiert. Der Zeitraum bzw. die Gesamttrainingsanzahl sowie die wöchentliche Trainingsanzahl sind bindend. Das heißt, eine Fehlzeit kann weder im Anschluss an die Verordnung angehängt werden, noch kann man seine Fehlzeit durch die Erhöhung der wöchentlichen Trainingseinheiten nachholen.
Vereinsmitgliedschaft im Jahr (Mitgliedskarten sind nicht übertragbar) | 18,00 € |
Probestunde Kurs (nur einmal möglich) | 6,00 € |
10er-Karte Pilates | 60,00 € |
20er-Karte Pilates | 110,00 € |
Ersteinweisung MTT | 20,00 € |
10er-Karte MTT (Nicht-Mitglieder) | 80,00 € |
10er-Karte MTT (Mitglieder, Mitarbeiter des Diakonieklinikums) | 73,00 € |
10er-Karte MTT (Mitarbeiter des Diakonieklinikums mit Schwerbehindertenausweis) | 66,00 € |
10er-Karte MTT für Schwerbehinderte | 55,00 € |
Bauch/Rücken Analysetest | 25,00 € |
Vibrationstherapie, 30 Minuten | 38,00 € |
Velio Analysegerät Test und Retest | 25,00 € |
Sämtliche Karten sind nicht übertragbar und ein Jahr gültig.